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Aktuelles in der Kanu-Abteilung:
Die Verordnung des Landratsamts Alb-Donau ist für die Strecke Zwiefaltendorf - Munderkingen durch!
Darin steht, dass das Kanufahren vom 1. März bis 30. Juni untersagt ist. Anschließend kann vorerst in den anderen 8 Monaten ohne Einschränkung gepaddelt werden.
Ausnahmen nur für die Munderkinger Kanuabteilung: Befreiung
von der Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau vom
10.6.2010 1.
Vom 1.3. bis 30.6.
ist der Trainingsbetrieb auf der Donau von der Dom-Mühle aufwärts bis
zur Brücke Untermarchtal mit max. 5 Booten erlaubt.
Beendigung des Trainingsbetriebs um 21 Uhr. (ab Dom-Mühle bis zum Bootshaus und flussabwärts gibt es keine
Sperrung, da kann länger trainiert werden) 2.
In der Sperrzeit sind 4
Vereinsfahrten im Bereich von Zwiefaltendorf bis Munderkingen mit max. 10 Booten
erlaubt.
Sie müssen von qualifizierten Fahrtenleitern durchgeführt
werden.
Jede Fahrt muss im Fahrtenbuch festgehalten werden. 3.
Einzelne Mitglieder der Abteilung dürfen
zwischen Zwiefaltendorf und Munderkingen einzeln oder mit max. zwei Booten
jederzeit einmal täglich fahren. 4.
Boote müssen gekennzeichnet sein.
(Vereinsname und lfd. Nummer) 5.
Alle Fahrten in der Sperrzeit müssen
im Fahrtenbuch dokumentiert werden (liegt im Bootslager aus).
Das Fahrtenbuch muss dem Landratsamt vorgelegt werden. 6.
Einmal jährlich sollen die
Mitglieder über die Regelungen der RVO informiert und zu Belangen des
Naturschutzes geschult werden. 7.
Diese Befreiung ist befristet und
verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. zu 7: Es sollte selbstverständlich
sein, dass die vorgegebenen Verhaltensregeln eingehalten werden: 1.
Ufer nur an den Ein-und
Ausstiegstellen betreten 2.
Kiesinseln und Kiesbänke nicht
betreten 3.
Durchfahrtsverbote beachten 4.
Keinen Lärm machen und nicht
alkoholisiert paddeln 5.
Fahrt nach 9 Uhr beginnen und um 21
Uhr beenden
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